Informationen

Physiotherapeutische Behandlungen finden auf der Grundlage einer ärztlich gestellten Diagnose statt.

Gesetzlich versicherte Patienten benötigen eine Heilmittelverordnung (Rezept).
Die Behandlungskosten werden mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Sie haben einen Eigenanteil von 10 € pro Verordnung + 10 % der Gesamtkosten.

Privat- und Beihilfe-Versicherte benötigen eine Privatverordnung.
Aufgrund dieser erhalten Sie eine Honorarvereinbarung.
Die Behandlungskosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Bitte bringen Sie zur Behandlung Ihre Verordnung und ein großes Duschtuch mit.

Gibt es schon Untersuchungs-Befunde? (z. B. CT- oder MRT-Bericht), einen Krankenhaus-Entlassungsbrief? oder ärztlichen OP-Nachbehandlungsplan? – Das hilft Ihre Behandlung zu optimieren. –